Die besten Buchmacher in Deutschland im Vergleich
Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.

Wer in Deutschland nach einem Buchmacher sucht, landet rasch bei zweierlei: bei einem Werbeversprechen, das nach „gratis“, „risikofrei“ und „100 % Bonus“ klingt, und bei einer rechtlichen Lage, die ohne diese Werbung auskommt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt eine Whitelist – sie ist die einzige belastbare Auskunft darüber, welche Anbieter hierzulande überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen. Die Auswahl folgt also nicht der Reklame, sondern einer Aufsicht, und der Rest dieses Vergleichs ordnet zehn lizenzierte Anbieter nach genau dieser Frage.
Neue Buchmacher in Deutschland
Eine neue Domain ist kein Argument für Seriosität. In Deutschland gilt seit Juli 2021 der Glücksspielstaatsvertrag 2021; erlaubt ist ein Angebot an Sportwetten nur, wenn die GGL eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 erteilt hat und die Domain des Anbieters in der Whitelist nach § 9 Abs. 8 steht. Wer dort nicht auftaucht, ist unerlaubt – gleich, wie lange die Firma schon im Ausland tätig ist.

Der einfachste Test ist ein Klick auf die Whitelist der GGL. Sie trägt für jeden Eintrag die Domain, die Inhaberin und das Datum der Ersterlaubnis. 30 Einträge zählt der Stand vom 2. Oktober 2026, 27 davon mit einer Erlaubnis für Sportwetten (zwei davon zusätzlich für Pferdewetten), drei nur für Pferdewetten. Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1), die Liste zeigt nur das Datum der Ausstellung, kein Enddatum. Eine .de-Domain allein beweist nichts – sie ist eine Adressendung, keine Erlaubnis.
„Neu“ kann vieles heißen: ein neuer Markenname auf einer schon lizenzierten Plattform, eine frische Domain eines etablierten Halters, ein Anbieter, der seine Erlaubnis erst in den letzten zwölf Monaten erhalten hat. LeoVegas Sport hat die Erlaubnis für Leovegas.de erst am 21.10.2024 erhalten, bet3000 ist mit dem Erstdatum 22. April 2026 vertreten – das sind junge Einträge. Andere Marken wie NEO.bet, Tipico oder Admiral tragen Einträge aus 2020 mit Folgeerlaubnissen aus 2022 oder 2024. „Neu auf dem Markt“ ist also nicht dasselbe wie „gerade erst erlaubt“.
Unbekannte Namen, die nirgends auf der Whitelist stehen, sind in Deutschland nicht zulässig. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht, und die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor „illegalen Angeboten wie etwa Platincasino“ gewarnt. Wer dort einzahlt, hat im Streitfall keine deutsche Aufsicht, keine Sperrdatei und keine Auszahlungspflicht nach § 6b. Ein „neuer“ Anbieter, der diesen Weg geht, ist nicht neu, sondern unerlaubt.
Was ein Buchmacher ist – und wie er arbeitet
Ein Buchmacher – genauer: ein Veranstalter von Sportwetten – nimmt Wetten zu festen Quoten an, rechnet in jede Quote eine Marge ein und zahlt Gewinne nach dem offiziellen Ende des Ereignisses aus. So steht es in § 21 GlüStV für die erlaubten Anbieter, und so arbeiten sie in der Praxis.
Der Preis, den der Buchmacher für eine Wette anbietet, heißt Quote. Eine Quote von 2,10 bedeutet: ein Einsatz von 10 € zahlt im Erfolgsfall 21 € zurück, der Reingewinn sind 11 €. Wer die Quote ablehnt, verliert den Einsatz. Der Wettschein ist der Vertrag darüber, mit einer Einzelwette auf ein Ergebnis, einer Kombiwette auf mehrere oder einer Systemwette auf eine Auswahl aus Kombinationen. Die Quoten der einzelnen Tipps einer Kombiwette werden miteinander multipliziert; daraus ergibt sich die Gesamquote des Scheins.
Wie der Buchmacher Geld verdient, steht nicht auf dem Wettschein, aber in jeder einzelnen Zahl. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 / 1,90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 95,0 %. Die Marge – der Anteil, den der Buchmacher im Schnitt einbehält – ist 1 minus diesen Wert, also rund 5,0 % dieses Marktes. Bei 1,85 / 1,85 sinkt die Auszahlungsquote auf rund 92,5 %, die Marge steigt auf etwa 7,5 %. Wer eine „beste Quote“ bewirbt, sagt nichts darüber, wie viel die Marge dieser speziellen Auswahl kostet. Das ist die Rechnung, die jeder Markt dem Leser schuldig bleibt.
In Deutschland darf seit 2021 nur eine Auswahl an Live-Wetten angeboten werden. Während eines laufenden Ereignisses sind nach § 21 Abs. 4 nur der Endstand und – bei Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind – das nächste Tor, der nächste Satz oder Ähnliches wählbar. „Nächstes Tor“ beim Fußball ja, „nächster Punkt“ beim Tennis nein, „nächstes Korb“ beim Basketball nein. Cash-out – die vorzeitige Auszahlung eines offenen Scheins – ist eine freiwillige Funktion des Anbieters; ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Gewinne werden grundsätzlich erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt.
Was ein Buchmacher nicht darf, ist ebenso geregelt wie das, was er darf. Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, auf manipulationanfällige Ereignisse, auf Regelverstöße oder auf deren Sanktionierung sind ausgeschlossen. E-Sport ist nach GGL-Praxis kein Sport im Sinne des Staatsvertrags; lizenzierte Buchmacher bieten daher keine E-Sport-Wetten an. Virtuelle Sportwetten sind nicht geregelt; zur Rechtslage schweigt sowohl der Veranstalter als auch die Aufsicht.
Lizenzierte Buchmacher in Deutschland im Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet zehn Anbieter, deren Sportwetten-Domain in der GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026 steht, nach dem Datum der Ersterlaubnis. Jeder Eintrag nennt den Inhaber, die Domain und den Tag, an dem die Erlaubnis ausgestellt oder verlängert wurde. Die Reihenfolge folgt der Liste, nicht einem Urteil über Quoten, Bonus oder App.
| Marke | GGL-Whitelist-Status | Inhaberin laut Whitelist | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| NEO.bet | Whitelist-Eintrag | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Tipico | Whitelist-Eintrag | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Admiral Bet | Whitelist-Eintrag | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| Tipwin | Whitelist-Eintrag | Tipwin Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | Whitelist-Eintrag | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | Whitelist-Eintrag | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| Betway | Whitelist-Eintrag | Betway Limited | 09.03.2021 |
| Winamax | Whitelist-Eintrag | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| 888sport | Whitelist-Eintrag | 888 Germany Limited | 30.06.2021 |
| Interwetten | Whitelist-Eintrag | Interwetten Gaming Limited | k. A. |
| bwin | Whitelist-Eintrag | bwin (Deutschland) Limited | k. A. |
| bet365 | Whitelist-Eintrag | Hillside (Europe) ENC | k. A. |
| Merkur Bets | Whitelist-Eintrag | Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 |
| VBet | Whitelist-Eintrag | SCGO Limited | 05.12.2023 |
| DAZN Bet | Whitelist-Eintrag | DZBT Operations Limited | 22.08.2023 |
| LeoVegas Sport | Whitelist-Eintrag | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| bet3000 | Whitelist-Eintrag | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| ODDSET | Whitelist-Eintrag | ODDSET Sportwetten GmbH | 15.12.2022 |
Die Tabelle ist eine Statusaufnahme. Sie zeigt, wer die Erlaubnis hat und wer hinter der Domain steht – nicht, wer die „besten“ Quoten oder den „höchsten“ Bonus bietet. Diese Fragen beantwortet jeder Anbieter auf seinen eigenen Seiten, und die Antworten ändern sich, sobald ein neues Turnier startet oder ein Anbieter seine Aktionen umstellt.
Was die Tabelle nicht zeigt: das Datum einer Folgeerlaubnis. Mehrere Marken – NEO.bet, Admiral Bet, Tipico, bet-at-home, Tipwin, 888sport, Betano, Betway, Winamax – haben ihre Erlaubnis verlängern lassen, meist im Dezember 2022 oder später. Die Erlaubnis steht, der Status ist „aktuell auf der Whitelist“, und ein laufendes Verfahren wäre dort vermerkt.
Die Rechtslage für Sportwetten in Deutschland
Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er überträgt der GGL in Halle (Saale) die Aufgabe, eine einzige bundesweit gültige Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet zu erteilen (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV), und er stattet sie mit Aufsicht und Bußgeldkompetenz aus (§ 28a). Wer ohne diese Erlaubnis in Deutschland Sportwetten anbietet, macht sich nach § 4 Abs. 1 GlüStV wegen unerlaubten Glücksspiels strafbar – die Strafnormen finden sich in §§ 284, 285 StGB.

Die Whitelist ist die einzige Quelle, die diese Frage zuverlässig beantwortet. Die GGL veröffentlicht sie auf glücksspiel-behoerde.de, datiert und mit Datum des Stands. Sie ist keine Marketing-Liste und keine Selbstauskunft der Anbieter, sondern das Verzeichnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Wer dort nicht steht, hat in Deutschland keine Erlaubnis. Das gilt unabhängig von jeder anderen Lizenz, die ein Anbieter aus Curaçao, Malta oder Anjouan mitbringt.
Im September 2026 hat die GGL Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Sie nannte namentlich „Platincasino“ als Beispiel für Anbieter, die sich an deutsche Kunden wenden, ohne die Erlaubnis zu haben. Die Aufsicht kann Anbieter nach § 9 GlüStV mit Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren belegen. Ob das ausreicht, ist eine andere Frage – die Liste illegaler Angebote ändert sich, die Whitelist bleibt.
Die zivilrechtliche Seite ist in Bewegung. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht für Einsätze aus der Zeit vor einer Erlaubnis entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich gehalten, dass unlizenzierte Anbieter verlorene Einsätze zurückzahlen müssen – mit einer Ausnahme für Fälle, in denen die Behörden zugesichert hatten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil steht aus. Kein Leser kann sich darauf berufen, dass eine bestimmte Konstellation rückzahlungspflichtig wird; die Rechtsprechung entwickelt sich, ein Anspruch ist nicht garantiert.
Die Steuer ist ein anderes Kapitel. Die Sportwettensteuer ist in §§ 16–25 RennwLottG geregelt, sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spielenden (§ 19). Ob und wie der Anbieter sie an seine Kunden weitergibt, ist seine Entscheidung – das steht nur in seinen AGB. Die Aufsicht über die Steuer ist das Finanzamt, nicht die GGL. Wer die Steuer entrichtet, hat deswegen noch keine Erlaubnis; eine bezahlte Steuer ist keine Lizenz.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS und das monatliche Limit
Der deutsche Rechtsrahmen versucht, das Risiko jeder Wette zu begrenzen – nicht zu beseitigen, denn das gelingt nicht, aber zu kanalisieren. Drei Bausteine greifen ineinander: eine Sperrdatei, eine Limitdatei und eine Aktivitätsdatei.
OASIS ist das zentrale Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV. Jeder Anbieter muss bei Anmeldung und bei jedem Login prüfen, ob die Person gesperrt ist. Wer sich selbst sperrt, bestimmt die Dauer – mindestens drei Monate, wenn ein Zeitraum genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Angehörige und das personalführende Unternehmen können eine Fremdsperre beantragen. Wer in OASIS steht, darf in keinem lizenzierten Angebot spielen, online wie offline. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus.
LUGAS ist die Limitdatei. Sie setzt das monatliche Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV durch: standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat, kundenübergreifend über alle Anbieter hinweg. Eine Anbieterin darf für eine bestimmte Person eine höhere Limitobergrenze festsetzen – bis 10.000 €, in Ausnahmen bis 30.000 € für höchstens ein Prozent ihrer aktiven Spielenden –, aber nur, wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachprüfbar belegt; eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Parallel spielen ist nach § 6h GlüStV verboten, durchgesetzt über die Aktivitätsdatei, die jeden Login bei einem anderen Anbieter registriert.
Die Verifizierung gehört dazu. Nach § 6a darf jeder Anbieter pro Person nur ein Konto führen, vollständig verifiziert. Vor der Verifizierung darf er das Spiel für längstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben. Anonyme Zahlungsmittel sind nach § 6b Abs. 4 ausgeschlossen; jede Einzahlung muss von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut kommen. Das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte aus den lizenzierten Angeboten heraushält. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird der Saldo nach § 6b Abs. 6–7 innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, ist an keines dieser Systeme angeschlossen. Weder OASIS noch LUGAS sehen ein ausländisches Konto, der Panikbutton des Anbieters funktioniert nach dessen Regeln, das Einzahlungslimit gilt nur, was der Anbieter sich selbst gibt. Im Streitfall fehlt die Aufsicht.
Krypto, E-Wallets und anonyme Zahlungsmittel
Wer mit Bitcoin, Ethereum oder einer anderen Kryptowährung einzahlt, ist bei einem lizenzierten deutschen Buchmacher falsch. § 6b Abs. 4 GlüStV lässt nur Einzahlungen von einem Konto auf den eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut zu. Kryptowährungen, anonyme Prepaid-Karten, Bargeldtransfers und ähnliche Wege sind ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter selbst Kryptowährungen akzeptiert; die Aufsicht würde eine solche Annahme nicht durchgehen lassen.
E-Wallets sind nicht grundsätzlich verboten, aber an Bedingungen gebunden. Wichtig ist, dass das Wallet auf den Namen der spielenden Person läuft und an ein verifiziertes Bankkonto angeschlossen ist. PayPal, Skrill, Neteller und Klarna erfüllen das je nach Anbieter und Konfiguration; entscheidend ist die Schnittstelle zur Bank, nicht das Wallet selbst. Was ein konkreter Buchmacher tatsächlich anbietet, steht in seinen Zahlungsbedingungen – die Liste ändert sich, ein Blick vor der Einzahlung lohnt.
Trustly und Zimpler arbeiten als Sofortzahlung von einem Bankkonto auf den Namen der Person. Beide kommen damit dem Modell des Staatsvertrags sehr nah; ob ein Anbieter sie einbindet, ist seine Entscheidung. Kreditkarten sind ebenfalls zulässig, soweit sie auf den Namen lauten und über ein verifiziertes Konto laufen. Prepaid-Lösungen ohne namentliche Zuordnung – die klassische „Paysafecard“ als anonymes Produkt – sind als anonyme Mittel ausgeschlossen.
Wer aus den genannten Gründen ein Konto bei einem Offshore-Anbieter führt, weil dort Bitcoin und Prepaid angenommen werden, betritt damit den unerlaubten Markt: keine deutsche Erlaubnis, keine Sperrdatei, keine Auszahlungspflicht nach § 6b Abs. 6. Der Vorteil der Anonymität wird mit dem Verlust jeder deutschen Aufsicht bezahlt.
Boni und Gratiswetten – was sie wert sind
Ein „100 % Bonus“ klingt nach geschenktem Geld. Er ist in den meisten Fällen ein Darlehen des Anbieters an die spielende Person, das unter Bedingungen ausgezahlt wird. Drei Bedingungen tauchen in fast jedem Angebot auf: eine Umsatzanforderung, eine Mindestquote und eine Frist.
Die Umsatzanforderung sagt, wie oft der Bonusbetrag – oder Bonus plus Einzahlung – durchgespielt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich wird. Eine „5-fache Umsetzung“ des Bonus bedeutet: erst nach fünfmaligem Durchspielen lässt der Anbieter eine Auszahlung zu. Bei einem 100-€-Bonus auf eine 100-€-Einzahlung wären das 500 € Umsatz, die in Einzelscheinen ab 1,50 oder 1,80 Quote untergebracht werden müssen. Wer mit 10-€-Scheinen spielt, braucht 50 Wetten; mit 5-€-Scheinen 100. Die Scheine müssen innerhalb der Frist platziert sein, oft 30 oder 90 Tage.
Die Mindestquote schützt den Anbieter davor, dass das Bonusgeld auf einen klaren Favoriten gesetzt und ohne Risiko freigespielt wird. Eine Mindestquote von 1,50 schließt kurze Favoriten aus, eine von 1,80 oder 2,00 schließt auch noch moderate Außenseiter aus. Wer im Wettprogramm des Anbieters keine passenden Quoten findet, kann die Frist nicht einhalten.
Ein „risikofreier“ Tipp ist in der Regel eine Gratiswette, deren Einsatz im Verlustfall nicht zurückgezahlt wird, oder eine Gratiswette als „Sicherheit“, die nur dann ausgezahlt wird, wenn die Wette gewonnen hätte – und deren Wert dann ebenfalls als Gratiswette zurückfließt, nicht in bar. Das Marketing-Deutsch verschleiert das; die Rechnung tut es nicht. Was eine Gratiswette wert ist, hängt von der Quote ab, auf die sie gesetzt wird, und vom Markt, in dem das geschieht. Auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote und einer Gratiswette von 10 € auf eine 2,50er Quote liegt der durchschnittliche Wert ungefähr bei 10 × (2,50 – 1) ÷ 2,50 × 0,95, also rund 5,70 €. Das ist nicht 10 € und nicht „risikofrei“ im Wortsinn; es ist der Gegenwert einer durchschnittlichen Wette.
Die Werbung um Bonus-Bedingungen ist in Deutschland nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur erlaubten Anbietern gestattet. Für Sportwetten gilt kein 6:00–21:00-Werbeverbot – das betrifft Slots, Online-Poker und Online-Casino – aber Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung desselben Ereignisses ist tabu, Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern ebenfalls, und Affiliate-Vergütung darf nicht nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz bemessen sein. Die inhaltliche Ausgestaltung – Höhe, Frist, Mindestquote – bleibt Sache des Anbieters; ein gesetzlicher Deckel existiert nicht.
Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit
Welche Wege ein Anbieter anbietet, hängt von ihm ab; die Geschwindigkeit ebenfalls. Lizenzierte Buchmacher müssen das Geld auf das Konto der spielenden Person auszahlen, auf demselben Weg, der zur Einzahlung genutzt wurde, soweit technisch möglich; eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen. Was im Schnitt an Bearbeitungszeit zu erwarten ist, steht in den AGB des Anbieters, nicht im Gesetz.
Trustly und Sofortüberweisung schlagen in der Regel am schnellsten – das Geld ist binnen Minuten auf dem Bankkonto, sofern der Anbieter die Auszahlung sofort freigibt. E-Wallets wie Skrill oder Neteller brauchen oft einige Stunden bis zu einem Werktag. Kreditkarten und SEPA-Lastschrift liegen im Bereich von ein bis drei Werktagen, je nach Bank und Anbieter. Banküberweisung außerhalb des SEPA-Raums – was bei deutschen Anbietern die Ausnahme ist – kann mehrere Tage dauern.
Gebühren für Auszahlungen sind im lizenzierten Bereich selten, wenn überhaupt, dann erst ab einer bestimmten Anzahl pro Monat. Die Bedingung „kostenlose Auszahlung einmal pro Monat“ ist verbreitet; jede weitere Auszahlung kostet dann eine kleine Pauschale. Das steht im Kleingedruckten.
Auszahlungen werden bei lizenzierten Anbietern erst nach dem offiziellen Ende des Ereigniszeitraums freigegeben – bei Live-Wetten nach dem Schlusspfiff, bei Turnieren nach dem letzten Spiel. Wer am Sonntagabend eine Auszahlung anfordert, hat sie in der Regel am Dienstag auf dem Konto, sofern das Wochenende ohne Bankarbeitstag dazwischen liegt.
Live-Wetten und Cash-out
In Deutschland sind Live-Wetten enger definiert als in vielen anderen Märkten. Nach § 21 Abs. 4 GlüStV darf der Anbieter während eines laufenden Ereignisses nur Wetten auf das Endergebnis anbieten, ergänzt um „nächstes Tor“ in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Beim Fußball: ja, das nächste Tor. Beim Tennis: der nächste Satz, nicht der nächste Punkt. Beim Basketball: kein „nächstes Korb“. Diese Einschränkung begrenzt das Angebot an Live-Märkten im Vergleich zu Anbietern ohne deutsche Erlaubnis; sie ist die Bedingung, unter der Live-Wetten hier überhaupt erlaubt sind.
Cash-out ist eine Zusatzfunktion. Der Anbieter kauft dem Spielenden den offenen Schein vor dem Ende des Ereignisses ab, zu einem Kurs, den er selbst festlegt. Er ist nicht verpflichtet, Cash-out anzubieten; ein Anspruch darauf besteht nicht. In der Praxis ist Cash-out bei den großen lizenzierten Anbietern üblich, das Angebot an Märkten, die dafür freigeschaltet sind, variiert. Die Quote, die der Anbieter für den Cash-out nennt, ist nicht die faire Marktquote – der Anbieter zieht eine eigene Spanne ab. Wer Cash-out nutzt, tauscht eine offene Wette gegen einen Gewinn oder Verlust in diesem Moment; die Entscheidung ist taktisch, nicht garantiert.
Wer eine breitere Auswahl an Live-Märkten sucht, findet sie bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis. Was dort an Auswahl lockt, fehlt an Aufsicht: kein OASIS-Eintrag wirkt, keine LUGAS-Limitprüfung greift, und die Frage der Auszahlung im Streitfall ist nicht durch § 6b Abs. 6–7 geregelt.
Tipps, Quoten und Strategien
„Tipps“ sind in der Welt der Buchmacher ein weites Feld. Wett-Tipps meinen Einschätzungen zu einem Spiel aus Form, Verletzungslage, Tabellenstand und Heimvorteil; sie stehen in Tageszeitungen, Sportportalen, Podcasts und auf den Wettseiten selbst. Was sie nicht sind: Vorhersagen mit Garantie. Eine Quote von 1,50 spiegelt die Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Marktes wider, einschließlich der Marge des Anbieters; wer darauf wettet, wettet auf eine Wahrscheinlichkeit, nicht auf eine Sicherheit.
Kombiwetten multiplizieren die Quoten, mit ihnen das Risiko. Eine 2,00 / 2,00 / 2,00-Kombi zahlt im Erfolgsfall das Achtfache des Einsatzes, aber jede Niete im Schein lässt den ganzen Schein verlieren. Systemwetten wie „Heinz“ (57 Wetten aus sechs Auswahlen in allen 6er-, 5er-, 4er-, 3er- und 2er-Kombinationen) oder „Goliath“ (247 Wetten aus acht Auswahlen) verteilen das Risiko auf viele kleine Kombinationen; der Einsatz vervielfacht sich entsprechend. Der Vorteil ist eine höhere Trefferwahrscheinlichkeit pro Einzelwette; der Nachteil ist, dass die Marge des Anbieters mit jeder hinzugefügten Auswahl weiter wächst.
Der Quotenvergleich ist die nüchternste Disziplin. Anbieter A bietet 2,10 auf Heimsieg, Anbieter B 2,05, Anbieter C 2,15. Auf den ersten Blick sind 0,05 der Unterschied, hochgerechnet auf einen 10-€-Schein sind es 50 Cent mehr Auszahlung. Wer nur einen Schein platziert, ist mit dem höchsten Kurs gut bedient. Wer regelmäßig wettet, fährt mit dem Anbieter, dessen Marge im Mittelfeld des Wettprogramms am niedrigsten ist – das ist nicht immer der Anbieter mit dem höchsten Spitzenwert auf einem populären Spiel.
„WM-Favoriten“, „EM-Favoriten“ – diese Ausdrücke stehen in jedem Sportteil im Mai eines großen Turnierjahres. Sie sind Einschätzungen, die auf Quoten und Marktbeobachtung beruhen. Welcher Buchmacher den höchsten Kurs auf Brasilien oder Spanien bietet, ist die Frage, die ein Quotenvergleich beantwortet. Welche Mannschaft gewinnt, weiß vorher niemand.
Wettarten, Quoten und Kombinationen
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette – das sind die drei Grundformen. Einzelwetten sind die einfachste Form: ein Tipp, ein Ergebnis, eine Quote. Kombiwetten verbinden zwei oder mehr Tipps; die Quoten multiplizieren sich, alle Tipps müssen eintreffen. Systemwetten bauen aus mehreren Tipps mehrere Kombinationen auf, von denen ein Teil – je nach System – reicht.
Heinz (sechs Auswahlen, 57 Wetten) und Super-Heinz (sieben Auswahlen, 120 Wetten) sowie Goliath (acht Auswahlen, 247 Wetten) sind feststehende Systeme aus dem britischen Pferdewetten. Sie zahlen im Erfolgsfall einen Teil des Einsatzes auch dann zurück, wenn nicht alle Tipps eintreffen – vorausgesetzt, eine Mindestanzahl trifft. Wer auf sechs Spiele tippt und fünf davon richtig hat, gewinnt beim Heinz eine Auswahl an 5er-Kombinationen und darunter; wer vier richtig hat, gewinnt die 4er-, 3er- und 2er-Kombinationen. Der Einsatz ist höher als bei einer Einzelwette oder einer schlichten Kombiwette, weil das System viele Wetten parallel spielt.
Die Marge wächst mit jeder Auswahl. Eine 2-Wege-Wette mit Quoten 1,90 / 1,90 hat eine Marge von rund 5,0 %. Eine 3-Wege-Wette mit 2,10 / 3,40 / 3,60 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/2,10 + 1/3,40 + 1/3,60) ≈ 94,1 %, die Marge liegt bei etwa 5,9 %. Eine 5er-Kombi aus fünf solcher 3-Wege-Märkte hat eine kombinierte Marge, die sich aus den Einzelmargen zusammensetzt; der Anbieter nimmt auf jeder Stufe seinen Anteil. Wer viele Auswahlen in einer Systemwette kombiniert, kauft dem Anbieter viele Margen gleichzeitig ab.
Sportarten und Turniere
Fußball ist die tragende Sportart. Die GGL erlaubt Wetten auf den Ausgang eines Spiels, auf Tore in bestimmten Abschnitten, auf Halbzeiten-Ergebnisse und Ähnliches; nicht erlaubt sind Wetten auf untere Ligen, in denen überwiegend Amateure spielen – in der Praxis alles unterhalb der 3. Liga. Die 1. Bundesliga, die 2. Bundesliga, der DFB-Pokal und die europäischen Wettbewerbe sind Standard im Wettprogramm jedes lizenzierten Anbieters.
Tennis, Basketball, Eishockey, Handball und American Football – inklusive NFL – gehören zum Standardrepertoire. Darts und Boxen sind weit verbreitet, mit Quoten auf Sieger, Runde und Methode. Spezialmärkte wie „nächster Satz“ im Tennis oder „erstes Tor“ im Eishockey sind nur in den Grenzen erlaubt, die § 21 Abs. 4 setzt.
Große Turniere sind eigene Kapitel. Die Fußball-Weltmeisterschaft, die Europameisterschaft, die Champions League und die Europa League ziehen Sonderquoten, eigene Märkte und oft langfristige Angebote – Sieger des Turniers, Torschützenkönig, Gruppensieger. Diese Märkte sind Wochen, manchmal Monate vor dem Turnierbeginn geöffnet; die Quoten verändern sich mit der Form und mit Verletzungen. Wer im Mai 2026 auf den Sieger der WM 2026 wettet, wettet auf eine Wahrscheinlichkeit, die der Markt in den nächsten Monaten laufend neu bewertet.
E-Sport ist im lizenzierten deutschen Markt kein Wettinhalt. Die GGL betrachtet E-Sport nicht als Sport im Sinne des Staatsvertrags; Anbieter mit deutscher Erlaubnis führen keine E-Sport-Wetten im Programm. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis bieten sie an – mit dem bekannten Vorbehalt.
Virtuelle Sportwetten – computeranimierte Sportereignisse mit festen Quoten – sind im deutschen Rechtsrahmen nicht ausdrücklich geregelt. Die GGL äußert sich nicht abschließend; bei lizenzierten Anbietern sind sie in der Regel nicht im Programm.
Die zehn lizenzierten Anbieter im Detail
Merkur Bets – das jüngste Erlaubnisdatum
Die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta, betreibt die Domain MERKUR BETS. Die GGL-Whitelist führt die Domain mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023. Die Merkur-Gruppe führt in der Whitelist außerdem merkur-sports.de und xtip.de unter derselben Erlaubnis, mit dem Erstdatum 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022, sowie merkurslots.de mit Sportwetten ab dem 6. November 2023. Damit trägt Merkur mehrere Domains unter einer Holding – ein Muster, das bei stationären Spielstättenbetreibern verbreitet ist. Die Marke spricht Spielerinnen und Spieler an, die aus der Spielothek kommen und einen vergleichbaren Auftritt im Netz suchen. Wer einen traditionsnahen Auftritt erwartet, ist hier richtig; wer das größte Wettprogramm sucht, vergleicht mit den Anbietern, die mehr Märkte anbieten.
Betway – langer Atem mit Folgeerlaubnis
Betway.de wird von der Betway Limited betrieben. Die Whitelist führt die Domain mit einer Ersterlaubnis vom 9. März 2021, einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 2. Oktober 2026. Die Erlaubnis wurde seinerzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt; Anthony Werkman, der Geschäftsführer von Betway, bestätigte die Erlaubnis am 10. März 2021 in einer Mitteilung. Wer einen Anbieter mit dokumentiert langer Whitelist-Geschichte sucht, findet ihn hier – und mit der Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auch ein angrenzendes Segment, das in der Whitelist gesondert geführt wird.
Tipwin – Familienunternehmen mit deutscher Verwurzelung
Die Tipwin Ltd. wird vom Basketball-Bund als Premium-Partner geführt; im Impressum und in der Außendarstellung verweist das Unternehmen auf seine Eigenschaft als Familienunternehmen mit Dr. Damir Böhm als Geschäftsführer. Die Whitelist führt die Domain Tipwin.de mit Erstdatum 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnissen vom 27. Dezember 2022 und 9. Januar 2024. Der Auftritt richtet sich an Sportwettende, die einen Anbieter mit dauerhafter deutscher Marktpräsenz suchen; die Verankerung im deutschen Sport – Partnerschaften mit Verbänden – ist ein Profil, das nicht jeder Mitbewerber in gleicher Tiefe bedient. Wer einen Anbieter mit sichtbarer deutscher Sportpartnerschaft sucht, wird hier fündig.
888sport – internationaler Börsenmantel
Die 888sport wird in der Whitelist von der 888 Germany Limited geführt, mit einer Ersterlaubnis vom 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Die Muttergesellschaft 888 Holdings PLC hat ihren Sitz in Gibraltar und ist seit September 2005 an der Londoner Börse notiert. Damit ist 888sport Teil eines börsennotierten Konzerns, der seine Geschäftszahlen offenlegt – was nicht jeder Wettbewerber in dieser Form tut. Wer einen Anbieter mit börsennotierter Mutter sucht, hat ihn hier. Wer einen rein deutsch aufgestellten Anbieter sucht, schaut zu Marken mit deutschem Hintergrund.
Betano – österreichische Handschrift
Die Domain Betano.de gehört der Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Die Whitelist führt die Erlaubnis seit dem 19. Februar 2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Hinter Betkick steht nach einer Meldung von iGamingBusiness die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan; die Erlaubnis wurde im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt. Die Marke bringt die Stoiximan-Logik aus Griechenland und Österreich mit – eine breitere Live-Plattform, ein Fußball-lastiges Wettprogramm und ein Bonusmodell, das im österreichischen Markt gereift ist. Wer einen Anbieter mit südosteuropäischer Handschrift sucht, wird hier fündig.
LeoVegas Sport – spät, aber im Bilde
Die Leovegas.de führt die Whitelist mit der LVSports Limited, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Damit ist LeoVegas der Anbieter mit dem jüngsten Sportwetten-Erlaubnisdatum unter den hier gelisteten Marken – die Whitelist-Position ist frisch, der Markenname im Sportwetten-Bereich noch im Aufbau. Die Muttergesellschaft LeoVegas ist aus dem Casino-Bereich bekannt; das Sportwetten-Angebot tritt neben das bestehende Casino-Segment. Wer einen Anbieter mit kurzer Whitelist-Geschichte sucht, hat ihn hier; wer auf eine etablierte Sportwetten-Plattform setzt, vergleicht mit Anbietern, die ihre Erlaubnis seit 2020 oder 2021 tragen.
NEO.bet – früh dabei, früh erneuert
Die NEO.bet wird von der Greenvest Betting Limited betrieben, mit einer Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. NEO.bet gehört damit zur ersten Welle der Anbieter, die ihre Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erhalten haben. Die Folgeerlaubnis 2022 zeigt, dass der Anbieter das Aufsichtsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Die Marke positioniert sich im Mittelfeld der Whitelist – weder der älteste noch der jüngste Eintrag, aber im Rennen um Sichtbarkeit präsent. Wer einen Anbieter mit früher Erlaubnis und aktiver Folgeerlaubnis sucht, ist hier gut aufgehoben.
VBet – späte Erlaubnis, breites Wettprogramm
Die Vbet.de gehört zur SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta; die Whitelist führt die Domain mit Erstdatum 5. Dezember 2023. Die SCGO Limited ist in der Whitelist auch mit maxi333.de für virtuelle Automatenspiele vertreten (Erstdatum 21. Juni 2024). VBet bringt ein breites Wettprogramm aus dem internationalen Markt mit – Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey und eine Reihe von Spezialmärkten, die im deutschen Markt nicht jeder Anbieter in derselben Tiefe führt. Wer ein internationales Wettprogramm mit deutscher Erlaubnis sucht, hat hier einen Kandidaten, der die Erlaubnis erst spät erhalten hat, aber die Reife aus anderen Märkten mitbringt.
Winamax – vom Pokertisch auf den Sportmarkt
Die WINAMAX SA betreibt Winamax.de. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte die Erlaubnis am 29. Juni 2021; eine Folgeerlaubnis datiert vom 8. Dezember 2022. Die Aufsicht liegt bei der GGL. Winamax ist in Frankreich und im deutschsprachigen Raum als Pokermarke bekannt; der Schritt auf den Sportwettenmarkt ist die Erweiterung eines bestehenden Spielangebots. Das Profil ist das eines Anbieters, der aus einer anderen Ecke des Glücksspielmarkts kommt; wer einen Anbieter mit Poker-Hintergrund sucht, vergleicht mit Winamax.
Tipico – der Platzhirsch mit Vorgeschichte
Tipico Co. Ltd. mit Sitz in St. Julian’s, Malta, betreibt Tipico.de. Das Unternehmen wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik, Mladen Pavlovic und Wolfgang Kuentzle gegründet. Die Whitelist führt die Erstdatum 9. Oktober 2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022. Tipico ist im deutschen Markt der sichtbarste Anbieter – mit stationären Wettshops, mit Werbung in Stadien und mit einer Vorgeschichte, die im laufenden EuGH-Verfahren eine zentrale Rolle spielt: Der BGH hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Tipico Wetteinsätze aus den Jahren 2013 bis 2018 zurückzahlen muss; der Generalanwalt hält das grundsätzlich für möglich. Das Urteil steht aus. Wer einen Anbieter mit hoher Bekanntheit und einer offenen zivilrechtlichen Frage sucht, hat ihn hier.
Weitere lizenzierte Marken
Die Whitelist vom 2. Oktober 2026 trägt 27 Inhaberinnen mit einer Sportwetten-Erlaubnis. Nicht alle treten im deutschen Markt mit einer starken Eigenwerbung auf; einige sind über ihre Holdings präsent, andere bedienen Nischen.
- bet365.de – Hillside (Europe) ENC, Sitz in Ta’Xbiex, Malta. Die Whitelist führt die Domain ohne konkretes Erstdatum in der vorliegenden Übersicht; die Marke ist international bekannt und gehört zu den größten Sportwettenanbietern überhaupt. Wer einen Anbieter mit globalem Wettprogramm sucht, ist hier richtig.
- bwin.de – bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta. Die Marke bwin hat eine deutsche Vorgeschichte: Das Land Sachsen widerrief am 10. August 2006 die Erlaubnis; das OVG Bautzen bestätigte am 13. Dezember 2007, dass die 1990 erteilte DDR-Erlaubnis weiterhin gültig sei. Heute steht bwin mit eigener Domain in der Whitelist und ist Teil der Entain-Gruppe.
- interwetten.de – Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Interwetten ist seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein lizenziert; die Casinoerlaubnis für Schleswig-Holstein kam im Januar 2013. Die Marke gehört zu den älteren im europäischen Sportwettenmarkt.
- admiralbet.de – Greentube Betting Malta Limited, mit Erstdatum 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht seit dem 28. September 2022. Admiral gehört zur Novomatic-Gruppe und bringt damit eine andere Verwurzelung mit als die rein digitalen Anbieter.
- bet-at-home.de – Bet-at-home.com Internet Limited, mit Erstdatum 2. November 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28. Dezember 2022.
- DAZN Bet (daznbet.de) – DZBT Operations Limited mit Sitz in Żebbuġ, Malta. Die Whitelist führt die Erlaubnis seit dem 22. August 2023; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 24. Juni 2025. DAZN ist als Sportrechte-Inkasso bekannt; die Sportwette ist die logische Erweiterung des Angebots.
- bet3000.de – I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta; die Whitelist führt die Erlaubnis mit Erstdatum 22. April 2026 – der jüngste Eintrag in der Liste.
- ODDSET – ODDSET Sportwetten GmbH, mit einer Erlaubnis vom 15. Dezember 2022 für Online- und stationären Vertrieb. Die Marke gehört zur Staatlichen Toto-Lotto GmbH und damit in den öffentlich-rechtlichen Bereich. Wer einen Anbieter mit staatlichem Hintergrund sucht, hat ihn hier.
Häufige Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie unterscheidet sich ein lizenzierter Anbieter von einem ohne deutsche Erlaubnis?
Ein Buchmacher ist ein Veranstalter von Sportwetten, der Wetten zu festen Quoten annimmt, eine Marge einrechnet und Gewinne nach dem offiziellen Ende des Ereignisses auszahlt. Ein lizenzierter Anbieter steht mit seiner Domain auf der GGL-Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV und unterliegt der Aufsicht durch die GGL; ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis tut das nicht. Letzterer hat in Deutschland keine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV, und die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor solchen Angeboten gewarnt.
Wie legen Buchmacher ihre Quoten fest, und was bedeutet die eingerechnete Marge?
Quoten spiegeln die Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Marktes wider, korrigiert um die Marge des Anbieters. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1,90 / 1,90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95,0 %; die Marge – der Anteil, den der Anbieter im Schnitt behält – liegt bei etwa 5,0 %. Bei 1,85 / 1,85 steigt die Marge auf etwa 7,5 %. Wer eine „beste Quote“ bewirbt, sagt nichts über die Marge der konkreten Auswahl.
Woran ist anhand der GGL-Whitelist zu erkennen, welche Anbieter in Deutschland erlaubt sind?
Die Whitelist wird von der GGL auf glücksspiel-behoerde.de veröffentlicht; sie trägt für jeden Eintrag die Domain, die Inhaberin und das Datum der Ersterlaubnis. Der Stand vom 2. Oktober 2026 listet 30 Einträge, davon 27 mit Sportwetten-Erlaubnis. Eine Domain auf der Liste bedeutet: hier ist die Erlaubnis ausgestellt. Eine .de-Domain allein beweist nichts; die Liste ist der einzige zuverlässige Test.
Was bedeuten OASIS, LUGAS und das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat für Kunden?
OASIS ist die zentrale Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV: Wer dort eingetragen ist, darf bei keinem lizenzierten Anbieter spielen. LUGAS setzt das monatliche Einzahlungslimit von standardmäßig 1.000 € durch, kundenübergreifend über alle Anbieter. Eine Erhöhung auf bis zu 10.000 € ist nur mit nachprüfbarem Beleg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglich. Parallel spielen ist verboten; das kontrolliert die Aktivitätsdatei. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind an keines dieser Systeme angeschlossen.
Wer trägt die Sportwettensteuer von 5,3 %, und wie wirkt sie sich auf Quote und Auszahlung aus?
Die Sportwettensteuer wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht vom Spielenden (§ 19 RennwLottG). Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ und entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Ob und wie der Anbieter sie an die Kunden weitergibt, steht in seinen AGB – manche ziehen sie direkt von der Quote ab, andere tragen sie selbst. Die Aufsicht über die Steuer liegt beim Finanzamt, nicht bei der GGL. Eine bezahlte Steuer ist keine Erlaubnis.
Welche Rolle spielen Umsatzbedingungen und Mindestquote bei einem Bonus?
Umsatzbedingungen sagen, wie oft der Bonus – oder Bonus plus Einzahlung – durchgespielt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Mindestquote schließt kurze Favoriten aus, auf denen der Anbieter kein Risiko trüge. Wer mit 10-€-Scheinen auf Quote 1,80 einen Bonus mit fünffacher Umsetzung freispielen will, braucht 50 Wetten in der vorgegebenen Frist. Ein „risikofreier“ Tipp ist in der Regel eine Gratiswette, deren Einsatz im Verlustfall nicht zurückgezahlt wird oder die nur im Gewinnfall als erneute Gratiswette fließt. Der durchschnittliche Wert einer 10-€-Gratiswette auf Quote 2,50 in einem 95-%-Markt liegt bei rund 5,70 € – nicht beim Nominalwert.
Vergleich – gratiswetteninfo.com
Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteninfo.com»
