Gratiswetten-Aktionen im Jahr 2026

Updated Oktober 2026
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Was man über Gratiswetten wissen sollte

*Stand: 17. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)*

„Gratiswetten“ klingt nach einem Versprechen, das beim Sportwetten niemand halten kann. Wer eine Wette platziert, setzt Geld auf einen Ausgang, der nicht feststeht; verliert die Wette, ist der Einsatz weg. Was Buchmacher mit dem Begriff bezeichnen, ist eine bestimmte Form der Neukundenaktion: Der Einsatz der ersten qualifizierenden Wette wird erstattet, falls sie verliert, in der Regel als Freebet, also als Gratiswette, deren Einsatz im Gewinn nicht enthalten ist. Die Erstattung kommt fast immer mit Bedingungen: Mindestquote, Umsatzanforderung, Frist. Dazu kommen Einschränkungen bei der Auszahlung und bei der späteren Verwendung der Freebet. Keine dieser Bedingungen macht die Wette selbst risikofrei. Sie senkt nur den Verlust im schlechtesten Fall, und sie verteilt die Kosten auf mehrere Schritte, die der Anbieter festlegt.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber und einem Taschenrechner auf einem hellen Tisch.
Bet365 bewirbt für Neukunden „bis zu 100 € in Wett-Credits“; Gewinne enthalten den Einsatz der Wett-Credits nicht.

Diese Seite geht der Frage nach, was solche Aktionen konkret bedeuten, welche Mechanismen dahinterstecken und welche Unterschiede zwischen den Anbietern bestehen, die in Deutschland eine Erlaubnis haben. Sie beschreibt die Rechtslage, die Pflichten der Anbieter und die Spielerschutzregeln, die auch bei Aktionen gelten, und sie ordnet die Angebote von zehn lizenzierten Wettanbietern in einer Vergleichstabelle ein. Der Blick bleibt nüchtern: Es gibt keine risikofreie Wette, nur Wettangebote, deren Eigenheiten sich vergleichen lassen.

Die Rechtslage: Was der deutsche Erlaubnispflicht unterliegt

Wer in Deutschland Sportwetten im Internet anbieten will, braucht eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV), der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale). Die GGL erteilt die Erlaubnis für die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV, sie übt die Aufsicht aus und kann Bußgelder verhängen. Wer in Deutschland wettet, sollte prüfen, ob der Anbieter auf der Whitelist steht. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist das einzige amtliche Verzeichnis erlaubter Anbieter; die GGL führt sie als öffentlich einsehbare Liste.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch, daneben ein Schlüsselbund, im Hintergrund ein Fenster mit Abendlicht.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Die Whitelist, Stand 2. Oktober 2026, listet 30 Einträge: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten-Erlaubnis, sowie drei Inhaber einer reinen Pferdewetten-Erlaubnis. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein beweist noch keine Erlaubnis. Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragen ist, darf Sportwetten annehmen. Eine Erlaubnis für Spielautomaten, Poker oder Casino gilt nicht automatisch auch für Sportwetten; die Erlaubnisse sind getrennte Genehmigungen mit getrennten Regeln. Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt (§ 4c Abs. 1 GlüStV), die Whitelist selbst zeigt nur das Datum der Erteilung, kein Enddatum.

Was darf überhaupt gewettet werden? Erlaubt sind Wetten mit festen Quoten auf den Ausgang eines Sportereignisses, auf einen Abschnitt des Ereignisses oder auf Vorkommnisse im Ereignis (§ 21 Abs. 1 GlüStV), einzeln oder in Kombination. Nur Wetttypen, die die GGL im Sportwettprogramm zugelassen hat, dürfen angeboten werden (§ 21 Abs. 5). Bei Live-Wetten gilt eine Einschränkung: Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf den Endausgang oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente gewettet werden, und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind (§ 21 Abs. 4). Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis ist erlaubt, der nächste Punkt im Tennis nicht, der nächste Korb im Basketball nicht. Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren (in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich), auf manipulationsanfällige Ereignisse sowie auf Regelverstöße und ihre Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Auf E-Sports kann nach Angabe der GGL nicht gewettet werden, da E-Sports nicht als Sport anerkannt ist; eine lizenzierte E-Sports-Wette gibt es in Deutschland nicht. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht etabliert; hier schweigt die Seite lieber, als Vermutungen zu verbreiten. Cash Out, also die vorzeitige Auszahlung einer laufenden Wette, ist gesetzlich nicht geregelt; jeder Anbieter entscheidet selbst, ob und wie er die Funktion anbietet. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Eine gesetzliche Obergrenze für den Einsatz pro Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht.

Woran Sie eine gültige Erlaubnis erkennen

Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt. Wer auf der Whitelist steht, unterliegt deutschem Recht; wer nicht auf der Whitelist steht, bietet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung. Das Angebot auf einer .de-Domain kann seriös wirken und trotzdem ohne deutsche Erlaubnis sein, ein Blick auf die Whitelist schafft Klarheit. Wer ohne Erlaubnis wettet, hat im Streitfall keinen deutschen Ansprechpartner und keinen Zugriff auf OASIS oder LUGAS, wie der folgende Abschnitt zeigt.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Zahlenreihen und ein Bleistift liegen auf einem Küchentisch neben einer Tasse.
MERKUR BETS bot Neukunden laut Mitteilung vom 14.10.2024 bei einer Ersteinzahlung ab 1 € eine Freebet über 25 €.

Spielerschutz: Was auch bei Gratiswetten gilt

Auch bei Aktionen wie „Gratiswetten“ oder Erstattungsangeboten bleibt der Spielerschutz in vollem Umfang aktiv. Wer in Deutschland bei einem lizenzierten Anbieter wettet, ist in das Spielersperrsystem OASIS eingebunden, das die GGL nach §§ 8, 8a GlüStV führt. Bei Registrierung und Login wird geprüft, ob eine Sperre vorliegt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die spielende Person eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Wer eine Sperre aufheben lassen will, kann das frühestens nach Ablauf der Mindestdauer beantragen, die Aufhebung erfolgt nicht automatisch.

Zusätzlich gilt seit 2021 die Limitdatei LUGAS, die das parallele Spielen bei mehreren Anbietern einschränkt (§ 6h GlüStV). Alle lizenzierten Anbieter sind an die Aktivitätsdatei angeschlossen: Spielt jemand gleichzeitig bei mehreren Anbietern, schlägt das System an. Das verhindert, dass eine Person durch die Nutzung mehrerer Konten ihre Limits umgeht. Das monatliche Einzahlungslimit beträgt nach § 6c Abs. 1 GlüStV standardmäßig 1.000 € über alle Anbieter hinweg. Der Anbieter darf nur dann ein höheres Limit gewähren, wenn die spielende Person ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist; eine Selbsterklärung reicht nicht. Das maximale Limit liegt bei 10.000 € im Monat, bei besonders nachgewiesener Bonität bis zu 30.000 €, jedoch nur für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden. Eine Senkung des Limits gilt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen.

Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden lang eingeschränkten Zugang gewähren, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen (§ 6a GlüStV). Jede Person darf nur ein Konto pro Anbieter führen, die Anbieter sind zur Identitätsprüfung verpflichtet. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus und steht jederzeit zur Verfügung. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen; die Schutzmechanismen greifen dort nicht.

Zahlungen dürfen nur von einem Zahlungskonto auf den Namen der spielenden Person bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz erfolgen (§ 6b Abs. 4 GlüStV). Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt, was Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus dem lizenzierten Markt ausschließt. Spielerguthaben wird auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto geführt; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Die Steuer: Wer sie zahlt und wer nicht

Die Sportwettensteuer ist in §§ 16-25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, was ungefähr 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht (5,3 / 105,3). Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht die spielende Person (§ 19 RennwLottG). Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Spielenden weitergibt, entscheidet der Anbieter selbst; manche Anbieter ziehen die Steuer vom Einsatz ab, andere vom Gewinn. Die Weitergabe ist keine Pflicht. Ob die Steuer in einem Angebot an die Spielenden weitergegeben wird, lässt sich nur in den AGB des jeweiligen Anbieters nachlesen. Wer auf hohe Quoten Wert legt, sollte prüfen, wie der Anbieter mit der Steuer umgeht.

Die Steuer fällt auch bei unversteuerten Anbietern an, eine gezahlte Steuer ist kein Beweis für eine Erlaubnis. Gewinne von privaten Wettenden sind auf erster Ebene steuerlich nicht abschließend geregelt; wer unsicher ist, fragt einen Steuerberater.

„Gratiswetten-Aktionen“: Was der Begriff tatsächlich bedeutet

Der Begriff „Gratiswetten-Aktion“ wird von Buchmachern als Marketing-Etikett verwendet. Gemeint ist meist eine der folgenden Varianten: Die erste qualifizierende Wette verliert, der Einsatz wird erstattet, in der Regel als Freebet; oder die erste Wette gewinnt nicht, ein Teil des Einsatzes wird als Gratiswette zurückgegeben. In beiden Fällen gilt: Der Einsatz der Erstattungs-Freebet ist im Gewinn nicht enthalten. Wer mit einer 25-€-Freebet eine Wette zu Quote 2,00 gewinnt, erhält 25 € ausgezahlt, nicht 50 €. Der Wert der Freebet ist also geringer als ihr Nennwert, weil die Freebet selbst verloren ist, sobald sie eingesetzt wird. Dazu kommen Bedingungen, die in den AGB stehen: eine Mindestquote, eine Frist, in der die Freebet genutzt werden muss, und oft ein Ausschluss bestimmter Wettmärkte.

Eine Freebet ist kein Bargeld. Sie lässt sich in der Regel nicht auszahlen, bevor sie eingesetzt wurde, und sie ist nach Ablauf der Frist wertlos. Manche Anbieter erlauben eine Freebet auf Einzel- und Kombiwetten, schließen aber Systemwetten aus, oder sie schließen Wetten aus, deren Quote durch einen Quotenboost erhöht wurde, oder sie schließen Live-Wetten aus. Die Erstattung kann auch deshalb ausbleiben, weil die qualifizierende Wette die Bedingungen nicht erfüllt hat: eine Quote unter der Mindestquote, eine stornierte Wette, eine Wette mit Cashout, ein Wettschein, der nicht den geforderten Mindesteinsatz erreicht hat. Wer eine Aktion liest, sollte prüfen, welche Wetten zählen und welche nicht, denn daran entscheidet sich, ob der „risikofreie“ Betrag tatsächlich fließt.

Freebet, Cashbonus, Quotenboost: Drei Werbeformen, die oft verwechselt werden

Nicht jede Neukundenaktion ist eine Freebet. Manche Anbieter gewähren einen Cashbonus, also einen Geldbetrag, der nach Erfüllung der Umsatzbedingungen ausgezahlt werden kann. Andere bieten einen Quotenboost, also eine künstlich erhöhte Quote auf eine ausgewählte Wette, die einmalig nutzbar ist. Ein risikoloser Boost ist kein Boost, sondern eine reguläre Wette zu einer schlechteren Quote als der, die der Markt hergibt. Wer die Begriffe nicht trennt, vergleicht Äpfel mit Birnen, und der Werbetext eines Anbieters hilft dabei selten weiter. Die Anbieter selbst schreiben in ihren Bedingungen, welcher Art die Aktion ist; die AGB sind die einzige verlässliche Quelle.

Was eine Freebet rechnerisch wert ist

Eine Freebet hat einen Nennwert, aber der Nennwert ist nicht der Wert. Wer eine 25-€-Freebet zu Quote 1,90 setzt und gewinnt, erhält 25 × (1,90 − 1) = 22,50 € ausgezahlt. Wer die gleiche Wette mit eigenem Geld zu Quote 1,90 setzt, würde 25 × 1,90 = 47,50 € zurückerhalten, also 25 € Einsatz plus 22,50 € Gewinn. Bei einer Freebet entfällt der Einsatz, der Gewinn ist derselbe, der reale Wert der Freebet liegt also unter ihrem Nennwert. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1,90 zu 1,90 liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei 1 / (1/1,90 + 1/1,90) = 0,95, also 95 %, die Marge des Anbieters bei 5 %. Erwartet man einen Gewinn der Freebet, gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Wette gewinnt, ergibt sich der durchschnittliche Wert einer Freebet als Freebet-Nennwert × (Quote − 1) / Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Für die 25-€-Freebet zu Quote 1,90 auf einem 1,90/1,90-Markt wäre der Erwartungswert 25 × 0,90/1,90 × 0,95 ≈ 11,25 €. Die tatsächliche Bandbreite hängt von der gewählten Quote und der Marge des Marktes ab; auf einem Markt mit 3 % Marge und einer Quote von 3,00 liegt der Wert deutlich höher, auf einem engen Favoriten-Markt niedriger. Die Formel zeigt, warum eine Freebet auf hohen Quoten mehr wert ist als auf niedrigen, und warum ein Anbieter, der die Freebet auf enge Favoriten beschränkt, weniger bietet als einer, der hohe Quoten erlaubt.

Umsatzbedingungen: Was der Bonus wirklich kostet

Eine Umsatzbedingung verlangt, dass der Bonusbetrag oder der Einzahlungs- und Bonusbetrag eine bestimmte Anzahl von Malen zu einer Mindestquote eingesetzt wird, bevor eine Auszahlung möglich ist. Eine typische Bedingung lautet: Bonus und Einzahlung müssen fünfmal umgesetzt werden, Mindestquote 1,80, Frist 60 Tage. Wer 100 € einzahlt und einen 100-€-Bonus erhält, muss 1.000 € an Wetten platzieren, jede einzelne zu einer Quote von mindestens 1,80. Wetten unter der Mindestquote zählen nicht, stornierte Wetten zählen nicht, Cashout-Wetten zählen in der Regel nicht. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Bonus.

Die Kosten einer Umsatzbedingung lassen sich schätzen. Bei einer angenommenen Marge von 5 % auf den Märkten, auf denen die Umsatzbedingung erfüllt wird, kosten 1.000 € Umsatz die spielende Person im Mittel 50 €, den Erwartungswert des Bonus also ungefähr 50 €. Wer den Bonus nicht durchspielt, verliert ihn vollständig. Die Anbieter, die ohne Umsatzbedingung werben, schließen die Bedingung nicht aus, sie verlagern sie auf andere Stellen: Eine Freebet ohne Umsatz hat ihren Wert verloren, sobald sie eingesetzt wurde, und eine Auszahlung der Freebet selbst ist ausgeschlossen. Auch dort kostet die Aktion etwas, nur an einer anderen Stelle.

Die Anbieter im Vergleich: Zehn lizenzierte Wettanbieter in Deutschland

Die folgende Tabelle zeigt zehn Anbieter, die auf der Whitelist der GGL mit Stand 2. Oktober 2026 für Sportwetten im Internet eingetragen sind. Die Tabelle nennt den Inhaber der Erlaubnis und das Datum der Ersterlaubnis; das Enddatum wird auf der Whitelist nicht geführt. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge, sondern folgt der alphabetischen Ordnung der Markennamen.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
888sport Whitelist-Eintrag, Inhaber 888 Germany Limited 30.06.2021
Betano Whitelist-Eintrag, Inhaber Betkick Sportsbetting Limited, Sitz San Giljan, Malta 19.02.2021
bet-at-home Whitelist-Eintrag, Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Betway Whitelist-Eintrag, Inhaber Betway Limited 09.03.2021
bwin Whitelist-Eintrag, Inhaber bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020
DAZN Bet Whitelist-Eintrag, Inhaber DZBT Operations Limited 22.08.2023
MERKUR BETS Whitelist-Eintrag, Inhaber —
NEO.bet Whitelist-Eintrag, Inhaber Greenvest Betting Limited 09.10.2020
ODDSET Whitelist-Eintrag, Inhaber ODDSET Sportwetten GmbH (Erlaubnis RP Darmstadt 15.12.2022) 18.11.2020
Tiptorro Whitelist-Eintrag, Inhaber Torro Tec Limited, Sitz Ta’Xbiex, Malta 30.06.2021
Wettarena Whitelist-Eintrag, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited, Sitz Sliema, Malta 09.10.2020

Anmerkung: Die Whitelist der GGL führt MERKUR BETS mit einer gültigen Erlaubnis. Die Tabelle führt die übrigen neun Anbieter mit den Daten auf, die die Whitelist zum Stichtag 2. Oktober 2026 nennt; abweichende Quellen, insbesondere die Impressen der Anbieter, können ein anderes Datum nennen, maßgeblich ist der Whitelist-Eintrag. Die Erst- und Folgeerlaubnisse der GGL werden in der Liste geführt, soweit die Whitelist sie ausweist.

Was die Erlaubnis nicht garantiert

Die Whitelist-Erlaubnis bestätigt, dass ein Anbieter in Deutschland Sportwetten im Internet anbieten darf, mit der Aufsicht der GGL und dem Anschluss an OASIS und LUGAS. Sie sagt nichts über die Qualität der Aktionen, über die Höhe der Quoten, über die Geschwindigkeit der Auszahlung oder über die Freundlichkeit des Kundendienstes. Die Aktionen, die in der Werbung als „risikofrei“ angekündigt werden, fallen in den Bereich, den jeder Anbieter selbst gestaltet, und sie sind an Bedingungen geknüpft, die in den AGB stehen. Die Erlaubnis ist eine notwendige, keine hinreichende Bedingung für ein faires Angebot.

Die zehn Anbieter: Was jede Aktion konkret bedeutet

888sport

Die Marke gehört zur 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, die seit September 2005 an der Londoner Börse notiert ist. Für Deutschland ist die 888 Germany Limited Inhaberin der GGL-Erlaubnis (Ersterlaubnis 30.06.2021, Folgeerlaubnis 15.12.2022). Die deutsche Domain 888sport ist auf der Whitelist eingetragen. Die Aktionen des Anbieters sind auf der eigenen Website und im Hilfecenter dokumentiert. Wer eine Aktion in Anspruch nehmen will, prüft die aktuellen Bedingungen direkt bei 888sport, denn Aktionen ändern sich häufig, und was hier geschrieben steht, kann beim nächsten Blick auf die Seite schon wieder anders lauten.

Betano

Die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta, ist Inhaberin der Erlaubnis für Betano (Ersterlaubnis 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022). Betano ist in mehreren europäischen Märkten aktiv und gehört zur Kaizen Gaming-Gruppe. Die deutsche Domain ist auf der Whitelist eingetragen, die Aktionen werden auf der eigenen Website angekündigt. Die genauen Bedingungen, also Mindestquote, Umsatzanforderung und Frist, stehen in den AGB des Anbieters und sollten vor Inanspruchnahme gelesen werden, gerade weil die Werbung sie oft nur verkürzt wiedergibt.

bet-at-home

Bet-at-home.com Internet Limited ist Inhaberin der Erlaubnis für bet-at-home (Ersterlaubnis 02.11.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022). bet-at-home hat zur FIFA WM 2026 eine 10-€-Gratiswette für Neukunden mit Wohnsitz in Deutschland angeboten, registrierbar ab dem 9. Juni 2026 über einen Promotion-Link, zu platzieren bis zum 28. Juni 2026 um 18:00 Uhr, Gewinne daraus ohne Umsatzbedingungen. Die Aktion war an die Weltmeisterschaft gebunden und ist mit deren Ende ausgelaufen. Ob bet-at-home eine vergleichbare Aktion zur neuen Saison anbietet, prüft man am besten direkt auf der Website des Anbieters, wo die jeweils laufenden Aktionen angekündigt werden.

Betway

Betway Limited ist Inhaberin der Erlaubnis für Betway (Ersterlaubnis 9. März 2021, Folgeerlaubnis 23. Dezember 2022). Bei Ein- und Auszahlungen per Skrill beträgt die Mindesteinzahlung 5 €, die Mindestauszahlung 10 €; Skrill-Auszahlungen sind gebührenfrei und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden freigegeben. Einzahlungen per Skrill qualifizieren nur für die Willkommens-Freiwette, nicht für den Einzahlungsbonus, was eine wichtige Einschränkung für diejenigen ist, die ohnehin mit Skrill einzahlen wollten. Bei Trustly sind Mindesteinzahlung und Mindestauszahlung identisch (5 € bzw. 10 €), Trustly-Zahlungen sind gebührenfrei, ausgezahlt wird nur auf ein Bankkonto auf den Namen des Kunden und nach vorheriger Trustly-Einzahlung. Betway verlangt für Auszahlungen, dass kein offener Bonusumsatz besteht; wer einen Bonus aktiv hat, kann erst auszahlen, wenn die Umsatzbedingung erfüllt ist.

bwin

Die bwin (Deutschland) Limited ist Inhaberin der Erlaubnis für bwin (Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 23. Dezember 2022). Die bwin-App im Apple App Store wird von der bwin.party entertainment Limited angeboten und nennt in der Entwicklerbeschreibung Funktionen wie Cashout (manuell und automatisch), Live-Streams, Live-Statistiken, Kombi-Boost und Quoten-Boost. Welche dieser Funktionen für die deutsche Lizenz freigeschaltet sind, kann von der internationalen Version abweichen, weil das deutsche Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 GlüStV nur die von der GGL zugelassenen Wetttypen umfasst. Wer eine bestimmte Funktion erwartet, prüft sie am besten direkt im Wettprogramm.

DAZN Bet

DZBT Operations Limited ist Inhaberin der Erlaubnis für DAZN Bet (Ersterlaubnis 22. August 2023). Cash Out ist bei DAZN Bet nur bei Einzel- und Kombiwetten möglich, nicht bei Systemwetten und nicht bei als Freiwette platzierten Wetten; der Betrag richtet sich nach den aktuellen Quoten, und die Verfügbarkeit wird nicht garantiert. Cash Out ist also keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Funktion, die der Anbieter zurückziehen kann, wenn er sie nicht anbieten will. Wer mit Cash Out plant, sollte die Wette nicht als Freewetten platzieren, weil Freewetten bei DAZN Bet ohnehin von der Funktion ausgeschlossen sind. Die Auszahlung erfolgt nach Wettauswertung, nicht sofort, was die Liquidität der Wette einschränkt.

MERKUR BETS

MERKUR BETS gehört zur Gauselmann-Gruppe und ist in Deutschland mit stationären Spielstätten und einem Online-Angebot vertreten. Die deutsche Domain ist auf der Whitelist eingetragen. MERKUR BETS bot laut Mitteilung vom 14. Oktober 2024 Neukunden bei einer Ersteinzahlung ab 1 € eine Freebet über 25 €; verliert die erste qualifizierende Kombiwette, wird der Einsatz bis 75 € als Freebet erstattet, sofern vor der Wette die Option „Neukunden-JokerBet“ gewählt wurde. Die Aktion war an die Bedingung geknüpft, dass die Erstattung als Freebet, nicht als Bargeld erfolgt. Daneben bot MERKUR BETS den MERKUR BETS CLUB an, der vom 9. Juni 2025 bis 14. Juli 2025 lief und für Kombiwetten oder Betbuilder mit mindestens drei Auswahlen und einer Gesamtquote von mindestens 4,00 bei einem Wocheneinsatz von mindestens 25 € am Montag der Folgewoche eine 5-€-Freebet ausschüttete; die Freebet musste innerhalb von 3 Tagen unter „Meine Boni“ aktiviert werden und verfiel, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen genutzt wurde, sie galt nur für Einzel- oder Kombinationswetten, System- und Mehrwegwetten waren nicht zulässig. Bei einer mit Freebet platzierten Wette ist kein Cashout möglich, und bei einem Gewinn wird der Gewinn abzüglich des Freebet-Einsatzes ausgezahlt. Der Kombi-Boost von MERKUR BETS gibt ab fünf Auswahlen einen Prozentbonus auf den Gewinn: 5 % bei fünf Auswahlen, je weiterer Auswahl ein Prozentpunkt mehr, höchstens 30 % ab 30 Auswahlen; die Mindestquote je Auswahl beträgt 1,21. Live-Wetten mit Boost sind grundsätzlich nicht erlaubt.

NEO.bet

Greenvest Betting Limited ist Inhaberin der Erlaubnis für NEO.bet (Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022). NEO.bet gehört zu den Anbietern, die in Deutschland früh eine Erlaubnis erhalten haben. Die Aktionen sind auf der eigenen Website dokumentiert; die genauen Bedingungen, also Mindestquote, Umsatzanforderung und Frist, stehen in den AGB. Wer eine Aktion in Anspruch nehmen will, liest die Bedingungen direkt bei NEO.bet, weil die AGB eines Anbieters die einzige verbindliche Quelle sind.

ODDSET

Die ODDSET Sportwetten GmbH ist Inhaberin der Erlaubnis für ODDSET; das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte die Erlaubnis am 15. Dezember 2022, die Aufsichtsbehörde ist die GGL in Halle (Saale). Die Ersterlaubnis der GGL stammt vom 18. November 2020, die Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. ODDSET gehört zur Gauselmann-Gruppe und ist in Deutschland mit stationären Annahmestellen und einem Online-Angebot vertreten. Die Aktionen sind auf der eigenen Website angekündigt, die genauen Bedingungen stehen in den AGB.

Tiptorro

Torro Tec Limited mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, ist Inhaberin der Erlaubnis für Tiptorro (Ersterlaubnis 30. Juni 2021, Folgeerlaubnis 27. Dezember 2022). Die Tiptorro-App im Apple App Store wird von Torro Tec Limited angeboten, die sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL beschreibt. Die Aktionen sind auf der eigenen Website dokumentiert; die genauen Bedingungen, also Mindestquote, Umsatzanforderung und Frist, stehen in den AGB.

Wettarena

Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, ist Inhaberin der Erlaubnis für Wettarena (Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 15. Dezember 2022). Die Malta-Sitzadresse in den AGB bedeutet nicht, dass die Lizenz aus Malta stammt, maßgeblich ist der Whitelist-Eintrag der GGL.

Wie Sie eine Aktion richtig lesen: Eine Anleitung in fünf Schritten

Wer eine Aktion in Anspruch nehmen will, sollte nicht auf den Werbetext vertrauen, sondern die AGB öffnen. Fünf Stellen sind entscheidend.

Erstens: die Mindestquote. Eine Aktion, die eine Mindestquote von 1,80 verlangt, schließt Wetten auf klare Favoriten aus. Wer auf ein Top-Team mit Quote 1,20 wetten will, qualifiziert sich nicht. Zweitens: die qualifizierende Wette. Manche Aktionen verlangen eine Einzelwette, andere eine Kombiwette mit mindestens drei Auswahlen, wieder andere eine Live-Wette. Wer die Bedingung nicht kennt, läuft Gefahr, dass die Wette nicht zählt und die Erstattung ausbleibt. Drittens: die Umsatzbedingung. Wenn der Bonus 5x umgesetzt werden muss, dann sind 5 × 100 € = 500 € Einsatz nötig, und nicht alle Wetten zählen gleich. Viertens: die Frist. Wer 60 Tage Zeit hat, sollte nicht erst am 59. Tag anfangen, denn stornierte Wetten und Wetten unter der Mindestquote zählen nicht. Fünftens: die Auszahlungsbedingungen. Manche Anbieter zahlen den Bonus nur auf das Bankkonto auf den Namen der spielenden Person aus, manche verlangen eine vorherige Einzahlung über denselben Weg.

Eine Aktion ist nur dann ein gutes Angebot, wenn die Bedingungen zur eigenen Wettpraxis passen. Wer ohnehin Kombiwetten mit drei Auswahlen zu Quoten über 2,00 spielt, profitiert von einer Aktion, die genau das verlangt. Wer Einzelwetten auf Favoriten bevorzugt, profitiert von einer Aktion mit niedriger Mindestquote. Wer eine Aktion annimmt, die zur eigenen Praxis nicht passt, verspielt den Vorteil, weil die Bedingung entweder nicht erfüllt wird oder das eigene Wettverhalten verbogen wird.

Häufige Irrtümer über „Gratiswetten“

Ein verbreiteter Irrtum lautet: Eine Gratiswette erlaubt es, ohne Verluste zu wetten. Tatsächlich erlaubt eine solche Aktion, den Verlust der ersten qualifizierenden Wette zu reduzieren. Wer die Freebet zu Quote 1,90 setzt und verliert, hat den Freebet-Einsatz verloren, der bei einer 25-€-Freebet 25 € ausmacht. Wer mit eigenem Geld die gleiche Wette verliert, hat ebenfalls 25 € verloren. Der Unterschied: Bei der Freebet war das Geld nicht das eigene, sondern vom Anbieter gestellt. Der reale Verlust der Freebet liegt also nicht beim Nennwert, sondern beim Erwartungswert der Freebet, der niedriger ist.

Ein zweiter Irrtum: Eine Wettstrategie kann das Verlustrisiko vollständig eliminieren. Das ist nicht möglich. Jede Wette ist ein Vertrag über einen ungewissen Ausgang; der Einsatz steht auf dem Spiel. Was eine Strategie leisten kann, ist das Verhältnis von Einsatz zu erwartetem Gewinn zu verbessern, also den Erwartungswert des eigenen Wettens zu erhöhen, nicht das Risiko zu eliminieren. Märkte mit niedriger Marge bieten bessere Quoten, aber keine risikofreien Wetten. Märkte mit hoher Marge bieten schlechtere Quoten, aber ebenfalls keine risikofreien Wetten. Wer glaubt, eine Strategie gefunden zu haben, die das Risiko aufhebt, hat wahrscheinlich die Marge des Marktes übersehen.

Ein dritter Irrtum: Die Werbung eines Anbieters beschreibt die Aktion vollständig. Das stimmt selten. Die Werbung nennt den Bonus und die Frist, die AGB nennen die Bedingungen, die in der Werbung fehlen. Wer die Werbung liest, ohne die AGB zu öffnen, versteht die Aktion nicht.

Was passiert, wenn ein Anbieter keine Erlaubnis hat?

Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis bietet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an, auch wenn er eine Lizenz aus einem anderen Land vorweisen kann. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung, weil der Glücksspielstaatsvertrag eine deutsche Erlaubnis verlangt. Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Angeboten gewarnt; in dem konkreten Fall ging es um Angebote wie Platincasino. Die strafrechtliche Verfolgung richtet sich gegen den Veranstalter (§ 284 StGB, bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) und gegen die Werbung (§ 284 StGB, bis zu einem Jahr); die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, wobei Verfolgungen einzelner Spielender in der Praxis nicht etabliert sind.

Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unversteuerte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, mit einer Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Rückzahlung ist damit nicht garantiert, sie hängt vom Einzelfall ab.

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten

Drei Punkte sind wichtiger als die Werbung. Erstens: die Erlaubnis. Wer auf der Whitelist steht, unterliegt deutschem Recht und ist an OASIS und LUGAS angeschlossen. Wer nicht auf der Whitelist steht, ist im Streitfall auf ausländische Gerichte angewiesen, und die deutschen Schutzmechanismen greifen nicht. Zweitens: die AGB. Eine Aktion ohne klare Mindestquote, ohne klare Frist, ohne klare Umsatzbedingung ist eine Aktion, die im Streitfall nach der Lesart des Anbieters ausgelegt wird. Drittens: die Zahlungswege. Wer anonym zahlen will, hat bei lizenzierten Anbietern keine Chance, das ist die gesetzliche Regelung, nicht die Entscheidung des Anbieters. Wer auf Skrill, Trustly oder andere E-Wallets setzt, prüft, ob die gewählte Zahlungsmethode für die Aktion qualifiziert, denn manche Anbieter schließen E-Wallet-Einzahlungen von der Aktion aus.

Was die Werbung verspricht und was die AGB halten, sind oft zwei verschiedene Dinge. Wer beide liest, versteht die Aktion. Wer nur die Werbung liest, versteht den Werbetext. Wer die AGB nicht liest, versteht die Aktion nicht und kann im Streitfall keine fundierte Beschwerde formulieren.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Gratiswette“ bei Sportwettenanbietern tatsächlich?

Der Begriff bezeichnet in der Regel eine Neukundenaktion, bei der der Einsatz der ersten qualifizierenden Wette erstattet wird, falls sie verliert. Die Erstattung erfolgt meist als Freebet, deren Einsatz im Gewinn nicht enthalten ist. Eine echte risikofreie Wette gibt es nicht, der Verlust des Einsatzes bleibt möglich, auch wenn die Erstattung im schlechtesten Fall den Verlust mindert. Werbeaussagen beschreiben die Aktion verkürzt, die AGB enthalten die Bedingungen, an denen die Erstattung hängt.

Wird bei einer solchen Aktion der Einsatz als Bargeld oder als Freebet erstattet?

In den meisten Fällen als Freebet. Bargeld-Erstattungen sind selten und kommen mit eigenen Umsatzbedingungen. Bei einer Freebet-Erstattung wird der Freebet-Einsatz im Gewinn nicht ausgezahlt, eine 25-€-Freebet zu Quote 2,00 bringt 25 € Gewinn, nicht 50 €. Manche Anbieter erlauben eine Freebet nur auf Einzel- und Kombiwetten, schließen Systemwetten aus, und nicht alle Wettmärkte sind zugelassen. Die Erstattung kann auch deshalb ausbleiben, weil die qualifizierende Wette die Bedingungen nicht erfüllt hat, etwa eine Quote unter der Mindestquote oder eine stornierte Wette.

Warum ist der Einsatz einer Freebet nicht in der Auszahlung des Gewinns enthalten?

Die Freebet wird vom Anbieter gestellt, nicht von der spielenden Person. Wird die Wette gewonnen, erhält die spielende Person den Gewinn ausgezahlt, nicht den Einsatz zurück, weil der Einsatz nicht ihr eigener war. Bei einer 25-€-Freebet zu Quote 1,90 ist die Auszahlung 25 × (1,90 − 1) = 22,50 €. Der reale Wert der Freebet ist also niedriger als der Nennwert. Auf einem 1,90/1,90-Markt mit 5 % Marge liegt der Erwartungswert der 25-€-Freebet bei ungefähr 11,25 €.

Welche Rolle spielen Umsatzbedingungen und Mindestquote bei Erstattungsaktionen?

Umsatzbedingungen legen fest, wie oft der Bonus oder der Einzahlungs- und Bonusbetrag eingesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist, oft gekoppelt an eine Mindestquote und eine Frist. Wetten unter der Mindestquote zählen nicht, stornierte Wetten und Cashout-Wetten zählen in der Regel nicht, Systemwetten sind oft ausgeschlossen. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Bonus. Die Kosten der Umsatzbedingung lassen sich anhand der Marge des Marktes schätzen, auf dem umgesetzt wird, und liegen typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Umsatzes.

Kann eine Wettstrategie Verluste beim Wetten vollständig vermeiden?

Nein. Jede Wette ist ein Vertrag über einen ungewissen Ausgang, der Einsatz steht auf dem Spiel. Was eine Strategie leisten kann, ist den Erwartungswert des eigenen Wettens zu verbessern, etwa durch die Wahl von Märkten mit niedriger Marge, nicht aber das Risiko zu eliminieren. Märkte mit niedriger Marge bieten bessere Quoten, aber keine risikofreien Wetten. Wer glaubt, eine Strategie gefunden zu haben, die das Verlustrisiko aufhebt, hat die Marge des Marktes nicht eingepreist.

Woran lässt sich erkennen, ob ein Anbieter mit solchen Aktionen in Deutschland eine Erlaubnis hat?

Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist die einzige amtliche Quelle. Wer mit der Domain auf der Liste steht, hat eine Erlaubnis für Sportwetten im Internet. Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis, eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine Bedeutung. Die GGL warnt regelmäßig vor illegalen Angeboten; die letzte öffentliche Warnung stammt vom 17. September 2026. Wer auf der Whitelist steht, ist an OASIS und LUGAS angeschlossen, wer nicht, ist im Streitfall auf ausländische Gerichte angewiesen.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteninfo.com»