Cookie-Richtlinie – gratiswetteninfo.com

Wer auf gratiswetteninfo.com Freebet-Angebote nachschlägt, braucht dafür weder ein Konto noch Zahlungsdaten. Gespeichert wird nur, was die Seite zum Laufen braucht – und mit Ihrem Ja etwas mehr. Die Rechtsgrundlage dafür liefert § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) neben den Regeln der DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien im Browser; auf Local Storage, Session Storage und Zählpixel trifft dasselbe zu.

Streng notwendige Cookies

Manche Cookies braucht die Seite, um überhaupt zu laufen: Sie halten Ihre Einwilligungswahl fest, vergeben eine Sitzungskennung oder wehren CSRF-Angriffe ab. Fehlen sie, fällt Wesentliches aus. Nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG dürfen sie ohne Einwilligung gesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Sie bleiben für die Dauer der Sitzung bestehen, höchstens aber zwölf Monate.

Funktionale Cookies

Was die Bedienung angenehmer macht, ohne unverzichtbar zu sein, gehört in diese Gruppe: die gemerkte Sprache, das helle oder dunkle Farbschema, die zuletzt geöffneten Seiten. Solche Cookies setzen wir nur, wenn Sie ausdrücklich nach § 25 Abs. 1 TDDDG zustimmen; im Consent-Banner können Sie die Zustimmung geben und später jederzeit zurücknehmen.

Analytische Cookies

Um zu sehen, welche Beiträge gelesen werden, und um die Seite weiterzuentwickeln, messen wir die Reichweite. Werkzeuge, die Ihre IP-Adresse ungekürzt weitergeben oder websiteübergreifend Profile anlegen, setzen wir ohne Ihre Zustimmung nicht ein. Diese Einwilligung holen wir im Consent-Banner getrennt ein, und dort steht auch, wie lange jedes einzelne Cookie gespeichert bleibt.

Marketing-Cookies

Marketing-Cookies zeigen interessenbezogene Inhalte an und messen, wie Werbung wirkt. Dabei können Informationen zwischen Anbietern fließen und Profile entstehen. Gesetzt werden sie ausschließlich, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Lehnen Sie die Kategorie ab, bekommen Sie weiter allgemeine, nicht auf Sie zugeschnittene Inhalte zu sehen.

Einwilligung widerrufen

Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern: Rufen Sie das Consent-Banner über den Link im Footer erneut auf. Zusätzlich lassen sich Cookies direkt im Browser verwalten und löschen. Die Hersteller beschreiben das so:

Wer technisch notwendige Cookies entfernt, wird möglicherweise abgemeldet, und die gespeicherte Einwilligungswahl geht verloren.

Zuständige Aufsicht

Ob DSGVO und TDDDG eingehalten werden, prüft die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber dieser Website sitzt. Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich außerdem bei der Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes beschweren.

Stand: 17. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «gratiswetteninfo.com»